EU-Luftfahrtinformationen

Die Europäische Kommission fürhrt EU-Flugsicherheitsliste, in der die Luftfahrtunternehmen aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen.

Als Service für Sie führen wir die aktuelle Liste für Sie hier verlinkt an.

Die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können nur Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen kontrollieren, die Flughäfen in der Union anfliegen oder von ihnen abfliegen. In Anbetracht des Zufallscharakters solcher Inspektionen können unmöglich alle Luftfahrzeuge untersucht werden, die auf Flughäfen in der Union landen. Ist ein Luftfahrtunternehmen nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass es die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt. Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der gemeinschaftlichen Liste enthalten ist,

Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der gemeinschaftlichen Liste enthalten ist überzeugt, im Einklang mit den in den einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen geregelten notwendigen technischen Elementen und Anforderungen zu stehen, so kann es bei der Kommission die Einleitung des Verfahrens zur Streichung aus der Liste beantragen.

Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte: des von der ICAO zugewiesenen (nur einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen, des Staates der Zulassung und der Nummer des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung). Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass es redlich handelnde Unternehmen gibt, die unter demselben Handelsnamen betrieben werden wie ein in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführtes Luftfahrtunternehmen.

EC-EU AIR SAFETY LIST

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