Informationen zur Pauschalreiserichtlinie

Standardinformation, Anhang 1/Teil A

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge für Fälle, in denen ein Hyperlink verwendet werden kann

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Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das  Unternehmen Herburger Reisen GbmH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 Zudem verfügt das Unternehmen Herburger Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

 Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 

  1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer  Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  9. Können   nach   Beginn   der   Pauschalreise   wesentliche   Bestandteile   der   Pauschalreise   nicht vereinbarungsgemäß        durchgeführt       werden,  so         sind      dem      Reisenden          angemessene      andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom  Vertrag zurücktreten,  wenn  Leistungen nicht  gemäß  dem Vertrag  erbracht werden  und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen  Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen  Mitgliedstaaten  –  des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Herburger Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit call us Assistance International abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (call us Assistance International Gmbh, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel: +43 1 31670893, Fax: +43 1 31670-70893, E-Mail: Herburger-Reisen@call-us.com) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: http://www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Standardinformation, Anhang 1/Teil B

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge in anderen Fällen als dem von Teil A erfassten

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Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das  Unternehmen Herburger Reisen GbmH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 Zudem verfügt das Unternehmen Herburger Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 

  1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer  Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  9. Können   nach   Beginn   der   Pauschalreise   wesentliche   Bestandteile   der   Pauschalreise   nicht vereinbarungsgemäß        durchgeführt       werden,  so         sind      dem      Reisenden          angemessene      andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom  Vertrag zurücktreten,  wenn  Leistungen nicht  gemäß  dem Vertrag  erbracht werden  und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen  Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen  Mitgliedstaaten  –  des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Herburger Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit call us Assistance International abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (call us Assistance International Gmbh, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel: +43 1 31670893, Fax: +43 1 31670-70893, E-Mail: Herburger-Reisen@call-us.com) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: http://www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Standardinformation, Anhang 2/Teil A

Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG) vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft

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Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH  im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens/des Unternehmens Herburger Reisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Herburger Reisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an XY für Dienstleistungen, die aufgrund der  Insolvenz von Herburger Reisen GmbH nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für  Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz:

https://herburger-reisen.at/pauschalreiserichtlinie/#Insolvenzschutz

Standardinformation, Anhang 2/Teil B

Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG) vermittelt, nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rück-beförderung verkauft

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Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH nicht für die ordnungs-gemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens/des Unternehmens Herburger Reisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Herburger Reisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an XY für Dienst-leistungen, die aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz:
https://herburger-reisen.at/pauschalreiserichtlinie/#Insolvenzschutz

Standardinformation, Anhang 2/Teil C

Standardinformationsblatt für verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG) , wenn die Verträge in gleichzeitiger physischer Anwesenheit des Unternehmers (der nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft) und des Reisenden abgeschlossen werden

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Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH nicht für die ordnungsge-mäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Un-ternehmens/des Unternehmens Herburger Reisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Herburger Reisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Herburger Reisen GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH nicht erbracht wurden, sowie erforder-lichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Standardinformation, Anhang 2/Teil D

Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe b der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. b PRG) vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeför-derung verkauft

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Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über diesen Link/diese Links können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH nicht für die ordnungs-gemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen über diesen Link/diese Links innerhalb von 24 Stun-den nach Bestätigung Ihrer Buchung durch unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Herburger Reisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Herburger Reisen GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des be-treffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz:
https://herburger-reisen.at/pauschalreiserichtlinie/#Insolvenzschutz

Standardinformation, Anhang 2/Teil E

Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe b der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. b PRG) vermittelt, nicht ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rück-beförderung verkauft

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Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über diesen Link/diese Links können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.

Daher ist unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen über diesen Link/diese Links innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung Ihrer Buchung durch unser Unternehmen/das Unternehmen Herburger Reisen GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Herburger Reisen GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Herburger Reisen GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH nicht erbracht wurden, sowie erforderlichenfalls für Ihre Rückbeförderung an den Abreiseort. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz:

https://herburger-reisen.at/pauschalreiserichtlinie/#Insolvenzschutz

Insolvenzschutz

Herburger Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit call us Assistance International Gmbh abgeschlossen.

Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde(call us Assistance International Gmbh  Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel. +43 1 31670-893, Fax: +43 13167070893, E-Mail:  Herburger-Reisen@call-us.com) kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Herburger Reisen GmbH verweigert werden.

Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Herburger Reisen GmbH , die trotz der Insolvenz des Unternehmens Herburger Reisen GmbH erfüllt werden können.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: http://www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz